EU-Gutachter: Keine Haftung für offenes WLAN

Gewerbetreibende müssen nicht für Urheberrechtsverletzungen Dritter haften.Nach Ansicht eines EU-Rechtsgutachters müssen Gewerbetreibende nicht für Urheberrechtsverletzungen Dritter haften, die über ihr offenes WLAN-Angebot begangen wurden.
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